Die Schweigepflicht ist gesetzlich geregelt (§ 15 Psychotherapiegesetz) und bildet die Grundlage für das vertrauensvolle Arbeiten in der Psychotherapie.
Sie verpflichtet Psychotherapeut:innen – auch in Ausbildung unter Supervision – dazu, alle Inhalte der Therapie vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Sozialministeriums:
Verschwiegenheitspflicht – BMSGPK (PDF)